02 Juli 2006

EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Rasterfahndung im Web:

Ich als normaler Bürger Österreichs habe versucht, Inhalte aus diesem EU-Recht herauszulesen. Es ist sehr verwirrend beschrieben. Und dass dieses sogenannte Recht kommt, steht ausser Frage. Auch wenn es erst im Jahr 2009 bei uns aktuell angewandt wird.


der Hintergrund:

Wer hat einen Vorteil der Rasterfahndung?

die Industrie
Sie ist gefordert, noch grössere Speichermedien zu konstruieren. Wenn grössere Datenmengen anfallen, müssen entweder mehr oder grössere Speichermedien eingesetzt werden.

Arbeitsplatzbeschaffung (sollte doch positiv sein, oder?)
Wer wird diese Datenmengen kontrollieren? Programme? Oder Personen? Wird laufend überwacht? Oder nur bei Verdachtsmomenten?

Angst
Es sieht so aus, als hätten die Initiatoren dieser Gesetze grosse Angst vor dem kleinen Bürger.
Vielleicht ist diese Angst auch berechtigt, denn die Gesetze, die jetzt beschlossen werden, lassen den Menschen keinen Spielraum mehr.
Er wird sowieso schon kontrolliert, sei es durch GPS oder durch sein Handy, momentan aber nur, wenn es erforderlich ist.

Fazit: Zuerst macht man dem Bürger lange Zähne am Internet, an der elektronischen Post, Online-Banking usw. Dann geht man her und zeigt Ihm, lieber Freund, überlege Dir sehr gut, was Du tust.

Was mir noch fehlt, ist der Mangel an Demokratie. Es wird nicht mehr der Bürger gefragt, den es betrifft, sondern einfach über die Mitgliedsländer beschlossen.

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